
Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 463 m²
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Haus:
ca. 0 m²
Ausstattung
Bebaubar nach §30 BauGB, unbebaut, vermessen und bis an die Grundstücksgrenze erschlossen, bauträgerfrei
preise.kaufpreisbrutto
75.207,00 €
Preis
(VB)
beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 7.14 % inkl. MwSt.
- Eigentum
Objektbeschreibung
Endlich rein ins Grüne! Grünsuchende, die ein bebaubares Grundstück zur Vermietung und teilweisen Eigennutzung suchen sowie gute Freizeitinfrastruktur und einen Regionalverkehrsanschluss favorisieren – sind hier genau richtig! Das bebaubare Ferienhausgrundstück, P-11654, ist ca. 463 m² groß. Es ist Teil einer künftigen Ferienhaussiedlung mit mehreren Baugrundstücken und liegt im Ruppiner Land nördlich von Lindow (Mark) bei Klosterheide. Hier kann man vom Alltagsstress abschalten und Ausflüge ins Ruppiner Wald- und Seengebiet des angrenzenden Naturparks unternehmen. Zahlreiche Rad- und Wanderwege wie der Fontane-Radweg führen durch wunderschöne Landschaften nach Rheinsberg, Gransee oder Neuruppin. Oder man sucht sich einfach um die Ecke ein Plätzchen an den Seen – diese sind ideal für Paddler, SUPs, Angler und Bootsfreunde. Badestellen gibt es am Gudelacksee und Wutzsee. Ein perfektes Plätzchen, um Ferien vom Alltag zu machen, seine Wochenenden zu verbringen oder fürs Home-Office im Grünen! Im beschaulichen Lindow finden Sie alles für die Versorgung mit Supermarkt, Bäcker, Cafés und Restaurants, eine touristische Infrastruktur einschließlich Yachthafen mit Liegeplätzen, Hausbootcharter und Kanuverleih sowie Geldinstitute und Arztpraxen. Der Regionalbahnhof bietet ganzjährig Anbindung nach Rheinsberg und Berlin, in gut 1 ¼ Stunde ist man im Berliner Stadtzentrum. Die Bebauung ist über einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert, dieser sieht eingeschossige, freistehende Ferienhäuser zzgl. Carport vor. Einzelheiten zur Beschaffenheit und Gestaltung des künftigen Ferienhauses regelt der Bebauungsplan. Eine Bauträgerbindung gibt es nicht. Das Grundstück ist vermessen, beräumt und wird bis an die Grundstücksgrenze erschlossen übergeben: Strom und Wasser sind bereits vorhanden. Abwasser wird zunächst über eine gemeinsame Sammelgrube entsorgt werden, mittelfristig wird ein Anschluss an das Abwassernetz erfolgen. Internet und Telefon ist gegenwärtig über das Mobilfunknetz möglich, laut der Bundesnetzagentur mit 4G- und 5G-Empfang. Hinweis zum Preis: Der Preis beinhaltet die Käuferprovision inkl. gesetzl. gültiger MwSt., hinzu kommen Kaufnebenkosten sowie die Kosten für den Hausbau. Die Ferienhausgrundstücke eignen sich als Altersvorsorge und Geldanlage sowie für Familien, Paare und Freundeskreise, die nebeneinander bauen möchten - hier mit den Grundstücken P-11653 und P-11654 möglich. Haben wir Ihr Interesse geweckt, so freuen wir uns auf Ihre unverbindliche Anfrage. Sie erhalten im Anschluss ausführliche Projektinformationen zu den verfügbaren Grundstücken in verschiedenen Größen. Eine Besichtigung des Geländes ist jederzeit auf eigene Gefahr möglich.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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