
Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 500 m²
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Haus:
ca. 32 m²
- Terrasse: ca. 16 m²
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Schuppen:
ca. 10 m²
Ausstattung
· Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad mit Waschbecken/WC, Abstellraum
· Strom, Brunnenwasser, Abwassergrube
· zwei Geräteschuppen und ein Holzschuppen
preise.kaufpreisbrutto
54.165,00 €
Preis
(VB)
Der Preis beinhaltet hier eine Käuferprovision in Höhe von 7.14 % inkl. MwSt..
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Pacht / Jahr:
ca. 306,00 €
Objektbeschreibung
Ein gepflegtes Wochenendhaus ganz nah am Großen Wünsdorfer See im südlichen Umland von Berlin in landschaftlich reizvoller Umgebung – perfekt zum Ankommen und Erholen! Das Wochenendhaus liegt in einer kleinen, ruhig gelegenen Wochenendsiedlung - geeignet für alle, die die Ruhe und Natur suchen und die Wassernähe schätzen.
Das Wochenendhäuschen aus Holz bietet auf etwa 32 m² Platz für ein Paar oder eine junge Familie mit einem Schlafraum, einer Küche sowie einem Wohnzimmer als Durchgang zum kleinen Bad mit Waschbecken, WC und zweiter Eingangstür. Dort befindet sich auch ein Abstellraum mit dem Sicherungskasten. Die Fenster sind alle mit Rollläden verschließbar. In den letzten Jahren wurde vieles nach und nach erneuert wie die Fenster, die Elektrik im Haus und die Dacheindeckung. Auch der Fußboden wurde erneuert und Holzdielen verlegt. Zuletzt wurde die Wetterseite der Außenfassade einschließlich des Stützpfostens für die Terrasse fachmännisch erneuert. Alles ist gepflegt und sofort nutzbar. Der Verkauf erfolgt mit allem Inventar. Das Grundstück wird über einen Brunnen mit Wasser versorgt. Das Wasser wird im Winter abgestellt. Das Abwasser wird in einer Grube aufgefangen. Strom liegt an. Dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt.
Das von Zaun und Hecken eingefasste Erholungsgrundstück ist mit Gehölzen und einigen Stauden pflegeleicht gehalten. Für Mußestunden bietet die sichtgeschützte und überdachte Terrasse auf der Rückseite des Häuschens einen schönen Blick in den Garten ins Grüne und auf das hübsche Steinrondell, das als Sitzplatz dient. Ein kleines Holzhäuschen an der Zufahrt beherbergt die Werkstatt und Geräte. Braucht man mehr Platz, lässt sich diese auch als Kinder- oder Gästehäuschen herrichten. Zwei weitere Schuppen bieten ausreichend Platz für Gartengeräte und Gartenmöbel. Kleingärtnerische Auflagen gibt es nicht.
Die Umgebung ist mit Wasser, Wiesen und Wald abwechslungsreich und schön! Nur ein paar Schritte entfernt liegt der gemeinschaftlich genutzte Steg am See mit Badeleiter. Toll für alle, die gern mit SUP oder Paddelboot unterwegs sind oder angeln. Ein Angelkahn wird mitverkauft. Über den Spazierweg erreicht man weitere Badestellen – oder radelt fünf Minuten zum Strandbad am Wünsdorfer See. Die nächsten Supermärkte befinden sich zwei bis drei Kilometer entfernt in Wünsdorf und Zossen. Der nächste Regionalbahnhof mit Direktanschluss in die Berliner Innenstadt liegt knappe 2 km entfernt.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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