Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 139 m²
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Haus:
ca. 30 m²
- Terrasse: ca. 20 m²
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Schuppen:
ca. 4 m²
Ausstattung
Große Wohnküche, Bad mit WC, Aufenthaltsraum, zwei Schlafböden, eigener Bootssteg
preise.kaufpreisbrutto
102.855,00 €
Preis
(VB)
beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 7.14 % inkl. MwSt.
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Pacht / Jahr:
ca. 900,00 €
Objektbeschreibung
Ein gepflegtes Wochenendhäuschen in Berlin an der Großen Krampe gelegen! Ein seltener Ort in Berlin, an dem man einfach ankommen kann und seinen Platz am oder auf dem nur wenige Meter entfernten Wasser genießen kann.
Das Häuschen befindet sich auf Pachtland und ist Teil einer kleinen Erholungssiedlung, zwischen Dahme und Großer Krampe am Rande der Fischerheide. Verpächter ist die Interessensgemeinschaft der Siedlung, welche sich über handwerklich begabte Mitglieder ebenso freut wie über Familien mit Kindern oder Paare/Freunde, die dem Vereinsleben offen gegenüber stehen. Eigentümer des Landes ist der Bezirk Köpenick. Rückbaupläne oder ähnliches sind nicht bekannt.
Das ca. 30 m² große, offen gestaltete Wochenendhaus umfasst eine große Wohnküche, einen weiteren Aufenthaltsbereich, sowie ein Bad mit WC. Der Platz unter dem Dach wurde geschickt für zwei Schlafböden genutzt und bietet Schlafmöglichkeiten für vier Personen. Eine Dusche ist nicht vorhanden - hier nutzt man die Duschen in den vorhandenen Waschräumen auf dem Gelände. Das Haus wurde stets sehr gut gepflegt, Dach, Fenster und Türen, Fußböden sowie das Bad erst erneuert.
Auch die 20 m² große Terrasse ist erneuert, von hier aus kann man im Schatten einer Eiche den Blick aufs Wasser genießen, zu dem man über die Wiese in nur wenigen Schritten gelangt und sein Kajak oder SUP zu Wasser lässt. Zudem gehört zum Häuschen eine Hälfte eines Bootssteges, die Infrastruktur für Wasserfreunde und solche, die es werden wollen, könnte nicht besser sein!
Die Grundstücksparzelle ist ca. 139 m² groß und mit einigen Zierpflanzen schön gestaltet. Anbauverpflichtungen gibt es hier keine! Es handelt sich um ein Erholungsgrundstück, vor allem für die warme Jahreszeit. Eine ganzjährige Nutzung ist nicht möglich und das dauerhafte Wohnen ist untersagt.
Die Wasserversorgung geschieht über einen Gemeinschaftsbrunnen, der im Winter abgestellt ist. Abwasser wird über eine Gemeinschaftssammelgrube entsorgt. Zudem ist Strom vorhanden und wird individuell abgelesen. Internet ist bisher über das Mobilfunknetz möglich, wer streamen o.ä. will, schafft sich eine autarke Lösung.
Neben Ausflügen auf der Dahme ist das Häuschen auch ein schöner Ausgangspunkt für Erkundungen der Fischerheide und der dortigen Bademöglichkeiten. Für eine Anreise per Nahverkehr kann man die Fähre zwischen Schmöckwitz und Krampenburg nutzen, vom Anleger sind es dann nur wenige Meter zum Grundstück.
Die heutige Besichtigungsmöglichkeit ist ausgebucht, gerne nehmen wir Sie auf die Warteliste.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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