Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 108 m²
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Haus:
ca. 32 m²
- Terrasse: ca. 12 m²
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Schuppen:
ca. 2 m²
Ausstattung
· Wohn-/Schlafzimmer, ein weiteres Zimmer, Küche, Bad mit Dusche/WC, Flur
· Strom, Trinkwasser, Abwassergrube
preise.kaufpreisbrutto
18.000,00 €
Preis
(VB)
Der Preis beinhaltet hier eine Käuferprovision in Höhe von 8.33 % inkl. MwSt..
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Pacht / Jahr:
ca. 1.185,00 €
Objektbeschreibung
Wochenendhaus im Schlaubetal in fußläufiger Entfernung zum Schervenzsee – ein schöner Platz für entspannte Wochenenden und den Sommer am See.
Das ca. 32 m² große Wochenendhaus befindet sich mitten im lichten Wald auf dem Ferienhaus- und Campingplatz im Naturpark Schlaubetal. Ein idealer Ausgangspunkt für Wanderungen und Fahrradausflüge in der beliebten Ferienregion entlang kleiner Flüsse und durch die schönen Wälder. Vom Häuschen aus ist es nur ein kurzer Fußweg hinab zum Ufer des Sees, der mit Liegewiese und Sandstrand zum Baden einlädt. Darüber hinaus kann man Boot fahren oder SUPpen. Mitten in der Natur im lichten Kiefernwald und fernab vom Straßenverkehr können sich Kinder hier frei bewegen – perfekt für Familien, die ihre Kinder einfach laufen lassen möchten.
Das Haus ist ausgestattet mit einem Wohn-/Schlafzimmer, einem weiteren Raum, der bisher als Kinderzimmer genutzt wurde, einer Küche, einem Bad mit Dusche, WC und Handwaschbecken sowie einem Boiler für Warmwasser und einem kleinen Flur. In den letzten Jahren wurde einiges erneuert: Das Bad wurde komplett neu ausgestattet, neue Wasserleitungen wurden ins Haus verlegt, im Wohnraum und im Kinderzimmer wurde neuer Holzboden verlegt und ein neuer Deckenbelag angebracht. Zudem wurde die Elektrik erneuert, das Dach neu eingedeckt und eine stabile Überdachung über der Terrasse angebracht. Außerdem wurde eine Grube mit Absaugstutzen zur unkomplizierten Leerung eingebaut. Strom und Trinkwasser liegen an. Das Haus kann ab sofort genutzt werden. Vorhandenes Mobiliar verbleibt im Haus, Hängematte und SUP sind bereits vorhanden und warten auf neue Besitzer! Ein kleiner mobiler Elektroheizer sorgt an frischeren Tagen für Wärme.
Der kleine Gartenbereich ist größtenteils von einem Holzzaun umgeben. Man gestaltet sich den Garten nach den eigenen Vorstellungen, z. B. mit Rhododendren, Funkien oder Heidelbeeren – kleingärtnerische Auflagen gibt es hier nicht. Parken kann man direkt neben dem Grundstück. Der Campingplatz bietet die notwendige Infrastruktur, um schnell im „Erholungsmodus“ anzukommen: Restaurant, Strandcafé, Tischtennisplatz, Volleyballfeld, ein großer Kinderspielplatz sowie Boots- und Fahrradverleih – alles ist vorhanden. Zum nächsten Regionalbahnhof sind es circa 4,5 km, so ist man mit dem Fahrrad über den gut ausgebauten Radweg in 20 Minuten da. Eine Bushaltestelle mit Saisonbetrieb befindet sich in unmittelbarer Nähe. Das Häuschen ist sofort verfügbar.
Eine Besichtigung für angemeldete Interessenten ist am Sonntag, 07.06.2026, möglich.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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