P-13710

Wochenendgrundstück in Berlin - Eigentum mitten im Grünen!


Daten & Fakten

  • Grundstück:
    ca. 472 m²
  • Haus:
    ca. 35 m²
  • Terrasse: ca. 24 m²

Ausstattung

· Wohn-/Schlafzimmer, offene Küche, Bad mit Dusche/WC, Terrasse am Haus 24 m²
· Strom, Stadtwasser, Abwassergrube

preise.kaufpreisbrutto
224.994,00 €
Preis (VB) beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 7.14 % inkl. MwSt.

  • Eigentum
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ungefähre Adresse

Objektbeschreibung

Grüne Oase mitten in Berlin sucht neuen Besitzer!
Dieses Grundstück ist sofort nutzbar – perfekt zum Durchatmen, Entspannen, Spielen, Arbeiten, Gärtnern, Ernten, Vogelgezwitscher hören, ins Grüne schauen, Seele baumeln lassen und vieles mehr!
Hier ist man mitten in der Stadt und gefühlt ganz weit weg. Das Grundstück, ca. 472 m² groß, hat eine perfekte Größe auch für eine Familie. Das Häuschen im vorderen Bereich, etwa 35 m², sorgt für Privatsphäre und schützt vor neugierigen Blicken, falls sich Fremde in die Sackgasse verirren. Das gepflegte, lichtdurchflutete Haus besteht aus einem Wohn-/Schlafzimmer, einer offenen Küche und einem Bad mit Dusche, Waschbecken und WC.
Vom Wohnraum schaut man über die große Terrasse, die man evtl. in den Wohnraum integrieren könnte, in den leicht abfallenden Garten. Hier gibt es zum Naschen eine Süßkirsche, Birne, Pfirsich, Pflaume, Beete mit Gemüse und fürs Auge Rosen und andere Frühblüher.
Stadtwasser und Strom liegen an, für das Abwasser ist eine Grube mit Dichtzertifikat und Schwanenhals vorhanden, Plastikmüll und Restmüll sind angemeldet.
Der einzige Wermutstropfen ist, dass das neuere und größere Haus im unteren Bereich des Grundstücks in Kürze die richterliche Abrissverfügung erhält. Das Haus wurde vom Eigentümer in Handarbeit gebaut und kann nun Stück für Stück vom neuen Eigentümer demontiert werden - eventuell können Fenster, Holz oder andere Materialien verkauft werden. Gerne kann Laupi bei einem anderen Projekt nachfragen, ob dort Bedarf besteht und so beim Rückbau unterstützen. Die liebevoll angelegte untere Terrasse lässt man stehen, kann mit einem Pavillon und Pool erweitert werden, um den Blick auf das dichte Schilf zu genießen.
Einkäufe erledigt man bequem auf dem Weg in den Garten – mit Fahrrad oder Auto. Zu Fuß sind es zwischen 10 und 25 Minuten bis zur nächsten BVG-Haltestelle.

Eine Besichtigung ist am Donnerstag, den 05.06.2025, möglich. Bitte melden Sie sich vorher an!

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Durch Ihre Anfrage entsteht selbstverständlich keine Kaufverpflichtung. Bei Objektanfrage erhalten Sie weiterführende Informationen und Sie entscheiden, ob Sie eine Besichtigung wünschen. Erst bei Unterzeichnung eines o.g. Vertrages, stellt die Laupi GmbH die Provision in Rechnung.

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Bei Internetverträgen hat jeder das gesetzliche Recht, diese innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Hiermit verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht, vor Ablauf der 14-tägigen Frist zu widerrufen. Für Sie entstehen durch Ihre unverbindliche Objektanfrage keine Kosten. Kosten entstehen Ihnen, sobald es zu einer erfolgreich abgeschlossenen Vermittlung und Vertragsunterzeichnung (siehe oben) kommt. Dann ist die vereinbarte Provisionszahlung an die Laupi GmbH fällig.

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Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.

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