
Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 872 m²
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Haus:
ca. 40 m²
- Terrasse: ca. 12 m²
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Schuppen:
ca. 11 m²
Ausstattung
Großer Wohnraum mit Essbereich und Sofaecke, Küchenzeile, Schlafzimmer, Bad mit Dusche und WC
preise.kaufpreisbrutto
138.211,00 €
Preis
(VB)
beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 7.14 % inkl. MwSt.
- Eigentum
Objektbeschreibung
Ein ruhig gelegenes Wochenendgrundstück in unmittelbarer Seenähe im Naturpark Schlaubetal! Das Grundstück liegt etwas versteckt bei Neuzelle am See, hier kann man nach Lust und Laune einfach ankommen und sofort vom Alltagstrubel abschalten. Das massive gebaute Wochenendhaus wurde für entspannte Aufenthalte geschmackvoll hergerichtet. Der geräumige Wohnraum lässt dank der vielen Fenster rundum Licht herein und bietet jederzeit einen Blick ins Grüne. Mit einem Holzpodest wurde der Küchenbereich und der Essplatz vom Wohnbereich mit Sofaecke und Kaminofen abgegrenzt. Der Holzfußboden schafft ein angenehmes Raumklima. Vom Wohnbereich gelangt man in das Schlafzimmer. Das geflieste Bad ist mit Dusche, WC und Waschbecken ausgestattet. Dach und Elektrik wurden erneuert. Das Grundstück wird über Brunnenwasser versorgt, den Anschluss teilt man sich mit mehreren Parteien. Das Abwasser wird in einer Grube aufgefangen. Ein schneller Internetanschluss ist möglich, Glasfaseranschluss liegt am Grundstück an. Gerätschaften finden im Schuppen Platz. Haus und Grundstück werden mit Inventar verkauft. Die Terrasse ist überdacht und zur Wetterseite mit Glas verschlossen. Unter der Terrasse befindet sich ein zusätzlicher Abstellraum, der sich gut für Gartenmöbel eignet. Ein weiterer Sitzplatz am Haus bietet je nach Vegetation einen versteckten Blick aufs Wasser, wo man vom Alltagsstress ausspannen kann. In der Hollywoodschaukel kann man die Seele baumeln lassen und in den Himmel träumen. Das Grundstück hat im unteren Bereich Hanglage und Waldcharakter. Im oberen Bereich ist es von einem naturnah angelegten Garten umgeben. Das Grundstück liegt am Rand einer sehr ruhigen Wochenendhaussiedlung am See. Zu den Nachbarseiten ist es mit Hecken und Bewuchs locker abgegrenzt und man hat genügend Abstand zu den Nachbarn. Eine Treppe führt zum Uferweg mit Badestelle und Steg, den man sich wie die Treppe mit einem Nachbarn teilt. Ein kleines Boot gehört zum Angebot dazu! Hier kann man zur Ruhe kommen und den Seeblick genießen oder den Tag mit einem Morgenbad im See beginnen! Gesucht werden ruheliebende Grünsuchende, die eine außergewöhnlich schöne Lage zu schätzen wissen! Hunde sind leider nicht erlaubt. Einkaufsmöglichkeiten, Regionalbahnanschluss und Kultur findet man im nahegelegenen Neuzelle. Der See lässt sich auf einem ausgedehnten Spaziergang umrunden und weitere Badestellen entdecken. Hinter der Grundstücksgrenze geht es in den dichten Wald. Hat man Lust auf Ausflüge, bieten das Schlaubetal und mit etwas Fahrzeit das Odertal genügend Abwechslung.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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