Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 571 m²
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Haus:
ca. 24 m²
- Terrasse: ja
Ausstattung
· Aufenthaltsraum mit Küche, Schlafboden, WC, Bad mit Dusche
· Strom, Wasser, Abwassergrube
preise.kaufpreisbrutto
43.332,00 €
Preis
(VB)
beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 8.33 % inkl. MwSt.
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Pacht / Jahr:
ca. 100,00 €
Objektbeschreibung
Ein Kleingarten in Eberswalder Ortsteil Finow für alle, die gern gärtnern und die direkte Wasserlage zu schätzen wissen!
Das Blockbohlenhaus verfügt auf seinen 24 m² über einen Aufenthaltsraum mit Küchenecke und Schlafboden sowie ein Bad. Bisher wurde eine Solardusche genutzt. Eine Dusche kann im Bad nachgerüstet werden, der notwendige Anschluss ist vorhanden. Strom und Wasser liegen an, das Abwasser wird in einer Grube entsorgt. Häuschen und Garten werden mit allem Mobiliar und Inventar verkauft.
Der große Garten ist in Richtung „Wasserkante“ terrassiert angelegt und in Beetbereiche und Rasenfläche unterteilt. Gartenliebhaber finden hier viel Platz, um ihr Lieblingsgemüse, Kräuter und Blumen anzupflanzen. Von der Terrasse aus blickt man aufs Wasser. Zum kleinen, klaren Gewässer führen ein paar Stufen hinab zum eigenen kleinen Steg mit Badeleiter. Der Garten ist Teil eines Kleingartenvereins und unterliegt den üblichen kleingärtnerischen Auflagen. Die Nachbarschaft ist nett und pflegt ein gutes Miteinander.
Die nächsten Supermärkte und Baumarkt erreicht man in einem Radius von 2 bis 4 Kilometer. Die nächste Bushaltestelle mit Anschluss zum Hauptbahnhof Eberswalde liegt etwa 800 m entfernt. Das Auto kann gartennah geparkt werden. Für Abwechslung sorgen Ausflüge in die hügelige Umgebung Richtung Chorin, zum Schiffshebewerk Niederfinow, in den Familienpark oder den Zoo – auch das Freizeitbad ist schnell erreicht.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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