Daten & Fakten
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Garten:
ca. 440 m²
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Haus:
ca. 15 m²
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Schuppen:
ca. 12 m²
Ausstattung
Wohn-Schlafraum mit Küchenbereich
preise.kaufpreisbrutto
2.595,00 €
Preis
(VB)
beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 595 Euro inkl. MwSt.
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Pacht / Jahr:
ca. 36,00 €
Objektbeschreibung
Ein einfach gestalteter Kleingarten nahe der Oder und der polnischen Grenze! Der Garten ist Teil eines kinder- und tierfreundlichen Kleingartenvereins, dessen Mitglied man wird. Auf 440 m² findet man ausreichend Platz, um gemäß den Anbauvorschriften für Kleingärten Gemüse anzupflanzen und eine Auszeit im Grünen zu verbringen. Liebevoll wurden hier auch zwei Teiche angelegt, in denen man jetzt Goldfische und Frösche beobachten kann. Hier wachsen bereits verschiedene Obstbäume und Beerensträucher. Die Beete kann man sich nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Das kleine Gartenhaus aus den 1960er Jahren verfügt über einen Raum mit Schlafsofa und Küchenbereich und ist für ein bis zwei Personen geeignet. Baut man eine Abwassergrube ein, können Dusche und WC nachgerüstet werden. An kühleren Tagen kann man es sich hier mit einem mobilen Radiator gemütlich machen. Stadt- und Brunnenwasser sowie Strom liegen im Garten an. Das Wasser wird im Winter vom Verein abgestellt. Das Häuschen wird mit dem Inventar übergeben und auch viele nützliche Gartengeräte sind bereits im Schuppen untergebracht. Einkaufsmöglichkeiten und ein Regional-Bahnhof befinden sich in der Nähe der Anlage.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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