
Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 1.989 m²
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Haus:
ca. 110 m²
- Terrasse: ca. 20 m²
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Schuppen:
ca. 10 m²
Ausstattung
· Haus 1: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad.
· Haus 2: Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Aufenthaltsraum/Wintergarten
· Strom, Stadtwasser, Abwasser, Gas, Internet (Festnetz bis 50Mbit/s)
· bebaubar nach §30 BauGB (Einzelhäuser, 2 Geschosse, GRZ 0,1)
preise.kaufpreisbrutto
258.925,00 €
Preis
(VB)
beinhaltet eine anteilige Käuferprovision in Höhe von 3.57 % inkl. MwSt. Der Anbieter zahlt die Provision in gleicher Höhe.
- Eigentum
Objektbeschreibung
Ein großzügiges Baugrundstück auf einer Halbinsel nahe dem Ostufer des Teupitzer Sees in der märkischen Kleinstadt Teupitz - gut angebunden in einer ruhigen Lage.
Das ca. 1.989 m² große, an einer ruhigen Anliegerstraße gelegene Grundstück ist komplett erschlossen und ist derzeit mit zwei Gartenhäusern bebaut. Die Grundstücksfront misst ca. 56 m, die Rückseite etwa 46 m. Es bietet somit Platz für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten!
Durch den Bebauungsplan ist eine Wohnnutzung, auch als Erstwohnsitz, möglich. Für das größere Gartenhaus (Haus 1) liegt eine entsprechende Genehmigung zur Nutzungsänderung vor und wartet nur auf die Umsetzung. Alternativ ist auch ein Neubau für ein Wohnhaus, entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes denkbar.
Das weitere Gartenhaus (Haus 2) wird aktuell als Wochenendhaus verpachtet. Das Pachtverhältnis kann fortgesetzt werden oder beendet werden, um das Häuschen bspw. während der (Um-)Bauarbeiten beim zweiten Haus zu nutzen.
Haus 1: Es ist ca. 70 m² groß und überwiegend massiv gebaut. Aktuell besitzt es ein Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Es kann als Wohnhaus genutzt/umgebaut werden. Von der Terrasse und dem Wohnzimmer hat man einen wunderbaren Blick in den grünen Garten - Ideal um eigene Wohnideen umzusetzen.
Haus 2: Es ist ca. 40 m² groß und in Holzständerbauweise errichtet. Das Gartenhaus ist in einem guten, gepflegten Zustand.
Der Garten des Grundstückes ist pflegeleicht gehalten und bei Haus 1 derzeit eine größere Wiesenfläche an deren Rand ein Wäldchen grenzt. Hier findet man Ruhe und viel Natur. Verbaut kann diese Aussicht nicht werden!
Im Ort befinden sich eine Kita, eine Allgemeinärztin, eine Grundschule sowie ein Supermarkt. Weitere Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleister findet man in den umliegenden Ortschaften. Vom Berliner Stadtzentrum aus ist das Grundstück in etwa einer Stunde mit dem Auto erreichbar. Mit dem Bus gelangt man schnell nach Groß Köris, von dort fährt stündlich ein Regionalexpress bis nach Berlin. Die wald- und seenreiche Umgebung lädt zu vielfältigen Freizeitaktivitäten ein: Zum Baden geht es an den Teupitzer See, ein kleiner Zugang ist fußläufig entfernt. Die umliegenden Wälder laden auf zahlreichen Wanderwegen zum Spazieren oder Pilze sammeln ein.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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